AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma EDV / IT – SystemServiceRothe
1. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung der Rechnung sofort fällig, spätestens zum festgesetzten Zahlungsziel.
Leistungszeitraum ist das angegebene Rechnungsdatum, falls nicht explizit angegeben.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig.
Zahlungsverzug berechtigt uns für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen.
Nach Kaufabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus unseren Leistungen sofort fällig werden und berechtigen uns zum sofortigen Rücktritt und zum Anspruch auf Herausgabe bereits gelieferter Ware.
2. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer darf nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die von uns anerkannt wurde oder rechtkräftig gegen uns festgestellt ist.
Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB und das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht dem Käufer zu.
3. Gewährleistung
Tritt ein durch uns zu verantwortender Mangel auf, so sind wir zur Mängelbeseitigung verpflichtet und berechtigt.
Der Auftraggeber hat uns die Möglichkeit sowie die erforderliche Zeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen.
Konnte der Mangel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Ware oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Der Anspruch auf Beseitigung von offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen, wenn er nicht unverzüglich vom Auftraggeber geltend gemacht wird.
Handelt es sich beim Aufraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate nach Lieferung begrenzt.
4. Haftung
Wir haften nicht für vorhandene Datenbestände oder verursachte Veränderungen an diesen.
Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Datensicherheit (Bundesdatenschutzgesetz) sowie des geltenden Softwarerechts ist der Auftraggeber/Betreiber verantwortlich, ebenso wie für die Einhaltung der abgeschlossenen Lizenz- und Softwarenutzungsverträge.
Weiterhin haften wir nicht für verursachte Gebühren, welche über bestehende Kommunikations- oder Datenverbindungen des Kunden verursacht werden.
Für die Überwachung und Einhaltung ggf. vereinbarter Tarifdaten, Daten- oder Zeitlimite dieser Verbindungen ist der Kunde bzw. Betreiber verantwortlich.
Unsere Haftung ist, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen, auf die Höhe des Auftrages begrenzt.
5. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von uns angebotenen Ware bzw. Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Unser Anspruch auf Ersatz der uns durch den Verzug des Auftraggebers entstehenden Mehraufwendungen wird hiervon nicht berührt.
6. Loyalitätsverpflichtung, Schutz betrieblicher Daten und Geheimnisse, Schutz des geistigen Eigentums
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
Beide stehen dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und ggf. hinzugezogener Dritter gefährden könnte.
Das gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle im Rahmen des uns erteilten Auftrages erstellten Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Programme und schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden.
Wir verpflichten uns, alle uns im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag übergebenen Daten und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich und nur im Zusammenhang mit der Realisierung des Auftrages zu verwenden.
Unsere Mitarbeiter werden dazu ebenfalls uns gegenüber verpflichtet.
7. Kreditschutz
Ist die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
Die Kreditwürdigkeit ist zweifelhaft, wenn:
a) der Käufer in den letzten drei Jahren vor Auftragserteilung die eidesstattliche Erklärung abgegeben hat,
b) in den letzten drei Jahren vor der Auftragserteilung ein Konkurseröffnungsantrag über sein Vermögen mangels Masse abgewiesen wurde,
c) ein allgemeines Veräußerungsverbot gegen ihn erlassen wird,
d) der Käufer selbst erklärt, er könne nicht zahlen
e) die Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei negativ ist.
Etwaige bestehende Forderungen aus schon erledigten Lieferungen werden bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers sofort fällig, auch wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.
8. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind für uns nicht verbindlich.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Altenburg/ Thüringen. Das trifft auch für das Mahnverfahren zu.
10. Geltungsbereich
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, gelten die obigen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Sind unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen einem Kaufmann nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung , wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, die diesen in ihrem
rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst gleich kommt.
Stand: 01/2024